Das hier zum Verkauf stehende Anwesen ist ein Paradies zum Wohnen, sowie für Pferde- Tierhalter, klein Tiere und Naturliebhaber!
Eckdaten Pferdebereich:
- behördlich genehmigte Pferdehaltung für bis zu 5 Pferden
- Stall mit beheizten Tränken
- Offenstall mit großer Paddockfläche
- kleine Reithalle/Bewegungshalle (derzeit ohne Belag)
- kleiner Reitplatz (Rasen)
- Genehmigung für Reitplatz 30 m x 15 m liegt bereits vor
- Sattelkammer
- mehrere bereits angelegte Koppeln ( ca. 12.000 qm)
- eigene Heugewinnung durch Wiese möglich ( ca. 10.000 qm) oder darauf weiterer Koppelbau bei Bedarf möglich
- umfangreiches Ausreitgebiet
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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nicht mehr Informationen zur Verfügung stellen können.
Auf Wunsch des Verkäufers des Anwesens und unter Einhaltung der gewünschten Vertraulichkeit, kann die genaue Lage in diesem Exposé nicht freigegeben werden.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin auch gerne für am Wochenende.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Die im Exposé gemachte Ortsangabe ist nicht immer zutreffend und kann durchaus bis zu ca. 20 km, je nach Objekt abweichen.
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Verschwiegenheitserklärung und Bonitätsnachweis erforderlich.
Für den Fall, dass Ihnen diese Objekte bereits bekannt sein sollten, bitten wir zeitnah um Nachricht, vielen Dank.
Wohnhaus |
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Erdgeschoss | Flur/Wohnzimmer/Küche mit Einbauküche/Bad mit Wanne und Dusche/ 2 x separate WC/ großer Abstellraum zzgl. Heizungsraum |
Obergeschoss | Flur/Gästezimmer bzw. Kinderzimmer/Arbeitszimmer/Schlafzimmer Separate Wohneinheit ( ca. 70 qm) |
Dachgeschoss | Bodenraum mit Perlittschütttdämmung |
Die Maklerprovision in Höhe von 4,95 vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) ist nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
Dieses Objekt wird auf Wunsch des Auftraggebers nur diskret verkauft. Wir stellen uns damit der hohen Verantwortung zum Schutz des Eigentümers vor Vertrauensverlusten und des Käufers vor etwaigen Umsatzverlusten. Ein diskreter Verkauf dient sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine genaueren Angaben und Bilder des Anwesens zeigen können. Wir werden Ihnen auf Wunsch gerne Originalbilder und Pläne des Anwesens zukommen lassen.
Der Begriff Spezialimmobilien, auch Sonderimmobilien genannt, schließt eine Reihe unterschiedlichster Objekttypen ein.
Dazu werden Gewerbeimmobilien wie Hotels, Lagerräume, Produktionshallen oder Einkaufscentren gerechnet, aber auch Burgen, Schlösser und Herrensitze, Pferdeimmobilien, Anwesen zur Hunde und Tierhaltung, Alleinlagen, Seniorenimmobilien oder Freizeitparks. Auch Bahnhöfe, Raststätten oder Flughafengebäude werden als Spezialimmobilien bezeichnet. Allen diesen Objektarten ist gemeinsam, dass sie nur für eine spezielle Nutzung geeignet oder für einen bestimmten Kreis von möglichen Nutzern interessant sind. Der Nutzerwechsel nach einem Verkauf oder einer Neuvermietung sorgt oft für Probleme, da die Spezialimmobilie erst an die Bedürfnisse des neuen Nutzers angepasst werden muss – was regelmäßig hohe Kosten verursacht.
Kapitalnachweis erforderlich! Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Dieses Exposé basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis. Ist dem Kunden ein vom Immobilienbüro Gerd Hobrecht angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er dem Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Exposés auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde im Nachhinein den Hauptvertrag schließt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten. Er kann sich dann nicht auf die fehlende Ursächlichkeit berufen.